Umbau von Maschinen und Anlagen
Maschinenumbau? Machen wir sicher.
Zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung bescheinigt die CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation die Erfüllung aller relevanten EU-Richtlinien und Verordnungen. Wird die Maschine jedoch wesentlich verändert oder verkettet – was in der betrieblichen Praxis häufig vorkommt – muss sie erneut ein CE- Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Doch ab wann liegt eine wesentliche Veränderung vor? Wird aus Ihrer Maschine gesetzlich gesehen eine neue? Und wie müssen Sie bei der Beurteilung vorgehen? Damit Sie auf der sicheren Seite bleiben, unterstützen wir Sie bei der Planung und Bewertung von Umbauten an Maschinen.
Mit dem nötigen Wissen um rechtliche Anforderungen, technische Rahmenbedingungen und Arbeitsschutz begleiten wir Sie bei allen Schritten Ihres Maschinenumbaus, von der Konzeption über die Risikobeurteilung und Dokumentation bis zur neuen CE-Kennzeichnung. Ob als Einzelleistung oder Gesamtpaket: Je früher Sie uns einbinden, desto besser. Denn Risiken frühzeitig vorzubeugen ist kosteneffizienter, als sie nachträglich zu beseitigen.
Beratung entlang des gesamten Maschinen-Lebenszyklus
Unser Leistungsspektrum umfasst alle Bereiche, die Sie für den effizienten Einsatz Ihrer Maschinen benötigen: Von der CE-Kennzeichnung über Beratung bei geplanten Umbauten bis zum Finden praxisbezogener Lösungen an der Schnittstelle Maschinensicherheit und Arbeitsschutz.
Optimierte und längere Nutzung Ihrer Maschinen und Anlagen
Wir wollen, dass Ihre Maschinen laufen – und das sicher. Deshalb liegt unser Fokus auf der Entwicklung pragmatischer Lösungen, die gleichzeitig Sicherheit, Effizienz und maximale Nutzungsdauer gewährleisten.
Volle Transparenz und Rückverfolgbarkeit für Ihren Umbau
Sie erhalten von uns rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentationsunterlagen – für eine klare Rückverfolgbarkeit des Umbauprozesses und optimale Kommunikation mit Behörden, Prüfstellen und anderen beteiligten Parteien.
Häufige Fragen
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) wird der Begriff “wesentlich” nicht näher erläutert. Ein Umbau wird jedoch als “wesentlich” eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Veränderung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine, tiefgreifende Verkettung oder Leistungserhöhung mit baulichen Maßnahmen.
Wenn keiner der genannten Punkte für den Umbau zutrifft, befindet man sich in der Anwendervorschrift gemäß ASchG und Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). In diesem Fall ist eine Gefahrenanalyse mit entsprechenden Maßnahmen ausreichend.
Eine CE-Kennzeichnung gemäß den Bestimmungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 ist nur dann erforderlich, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Änderung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine (Änderung des Verwendungszwecks)
- Leistungserhöhung, die konstruktive Eingriffe in die Mechanik der Maschine erfordert
- “Tiefgreifende Verkettung”, bei der die Identität einzelner Maschinen aufgelöst wird, wenn die Steuerungsmöglichkeit an den Einzelmaschinen nicht mehr vorhanden ist
Ist keine dieser Bedingungen erfüllt, muss der Umbau gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) umgesetzt werden, und eine CE-Kennzeichnung gemäß MSV 2010 ist nicht erforderlich.
Die Dokumentation beim Umbau von Maschinen spielt eine wichtige Rolle bei der Haftungsminimierung. Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist sowohl für den Umbauenden als auch für das Unternehmen von großer Bedeutung. In Schadensfällen werden umfassende Aufzeichnungen und eine vollständige Dokumentation gefordert, um die rechtlichen Haftungen für den Umbau zu klären und nachzuweisen.