Icon Arbeitsplatzevaluierung, Liste mit Warnzeichen

Arbeitsplatz­evaluierung

Das Fundament für wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld

Arbeitsbedingungen dürfen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niemals zur Gefahr werden, weder körperlich noch psychisch. Sie als Arbeitgeber sind deshalb verpflichtet, alle möglichen Belastungen und Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, präventive Maßnahmen festzulegen und zu dokumentieren.

Für Klein- und Mittelbetriebe stellt diese Evaluierungspflicht oft eine Herausforderung dar – häufig fehlt es an Ressourcen und Know-how. Professionell umgesetzt ist die Arbeitsplatzevaluierung jedoch von unschätzbarem Wert. Sie bildet das Fundament zum Schutz Ihrer wertvollsten Ressourcen: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ihre Partner für Arbeitsplatzevaluierung

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung – entweder als separate Dienstleistung oder im Rahmen der Beauftragung als externe Sicherheitsfachkraft. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind das Ergebnis eines Prozesses, bei dem wir eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten.

Unser Vorgehen bei der Arbeitsplatzevaluierung umfasst mehrere Schritte: Wir analysieren die Arbeits- und Organisationsbedingungen in Ihrem Unternehmen, strukturieren den Betrieb in Evaluierungseinheiten, führen bei Bedarf Messungen durch, bewerten Arbeitsstoffe und überprüfen Arbeitsmittel. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine umfassende Risikobeurteilung und erarbeiten Maßnahmen für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen – angefangen bei der Bildschirmergonomie bis hin zu komplexen Schutzstandards für Maschinen und Anlagen. Bei Bedarf übernehmen wir auch die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente.

Mit unserer Unterstützung können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihres Teams effektiv schützen.

Häufige Fragen

  • Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für den Gesundheits- und Sicherheitsschutz ihrer MitarbeiterInnen zu sorgen. Es schreibt unter anderem Regeln zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, Sicherheitsprüfungen von Geräten, Ergonomie, Brandschutz, Explosionsschutz und Gesundheitsüberprüfungen vor.

  • Eine Arbeitsplatzevaluierung ist eine systematische Bewertung des Arbeitsplatzes, um Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von ArbeitnehmerInnen zu identifizieren und zu reduzieren. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des ASchG.

    Eine Arbeitsplatzevaluierung besteht aus der genauen Untersuchung des Arbeitsplatzes auf potenzielle Gefährdungen für den Gesundheitszustand der MitarbeiterInnen, der Festlegung von Maßnahmen, um diesen Gefahren entgegenzuwirken, und der Dokumentation in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten. Die Evaluierung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, es wird jedoch empfohlen, Fachkräfte heranzuziehen. Die Arbeitsplatzevaluierung muss laut ASchG von jedem Arbeitgeber durchgeführt werden und muss jedenfalls überprüft und gegebenenfalls angepasst werden nach Unfällen, Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuen Gefährdungskenntnissen.

  • Das oberste Ziel der Arbeitsplatzevaluierung ist es, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen und zu vermeiden. Sollte es nicht möglich sein, Gefahren oder Belastungen vollständig auszuschließen, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ArbeitnehmerInnen zu schützen:

    • Technische Maßnahmen (Einsatz von Schutzvorrichtungen oder -einrichtungen)
    • Organisatorische Maßnahmen (Anpassung von Arbeitsabläufen und -organisation)
    • Personenbezogene Maßnahmen (Schutzausrüstung)
  • Ja, alle Unternehmen sind gemäß ASchG verpflichtet, eine Arbeitsplatzevaluierung durchzuführen.

  • Merkmale, die eine gute Arbeitsplatzevaluierung auszeichnen:

    Systematisch: Die Arbeitsplatzevaluierung sollte in einem strukturierten Prozess durchgeführt werden, der sicherstellt, dass alle relevanten Aspekte des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden. Der Prozess sollte sorgfältig dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit sicherzustellen.

    Umfassend: Die Arbeitsplatzevaluierung sollte alle relevanten Bereiche des Arbeitsplatzes abdecken, einschließlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsmittel und der Arbeitsstoffe. Dabei sollte auch die Wechselwirkung dieser Faktoren untereinander berücksichtigt werden.

    Praxisnah: Die Arbeitsplatzevaluierung sollte in Zusammenarbeit mit den betroffenen ArbeitnehmerInnen durchgeführt werden. Ihre Erfahrungen und Beobachtungen können dazu beitragen, praktikable Lösungen zu finden und die Umsetzung der Empfehlungen zu erleichtern.

    Risikoorientiert: Die Arbeitsplatzevaluierung sollte auf der Identifikation und Bewertung von Gefährdungen und Risiken basieren. Dadurch können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren.

    Regelmäßig: Die Arbeitsplatzevaluierung sollte regelmäßig wiederholt werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsschutzmaßnahmen weiterhin angemessen sind und den sich ändernden Anforderungen entsprechen.

  • Es gibt mehrere relevante Rechtsgrundlagen für die Arbeitsplatzevaluierung, einige davon sind:

    • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) – legt Grundlagen zur Durchführung und Dokumentation der Arbeitsplatzevaluierung fest.
    • Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) – beinhaltet Benutzungs- und Beschaffenheitsanforderungen für Arbeitsmittel.
    • Arbeitsstättenverordnung (AStV) – enthält (bauliche) Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen.
    • Grenzwerteverordnung (GKV) – regelt maximale Konzentrationen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz.
    • Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) – Schutz von ArbeitnehmerInnen vor Infektionen und anderen Gesundheitsgefahren durch biologische Arbeitsstoffe.
    • Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)Schutz vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären und Explosionen, die durch brennbare Stoffe, Gase oder Dämpfe verursacht werden können.
    • Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) – Schutz der ArbeitnehmerInnen vor der Exposition gegenüber Lärm sowie Hand-, Arm-, bzw. Ganzkörpervibrationen. Die Verordnung schreibt Grenzwerte und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor und regelt Bestimmungen zu Prüfungen und Messverfahren.

Interessiert? Ich bin gerne für Sie da!

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Dipl.-Ing. (FH)

Michael Wacha

BSc

Schwerpunkte:
SFK-Betreuung
Explosionsschutz
Maschinensicherheit
Betriebsanlagengenehmigungen
Überprüfungen gem. §82b GewO

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