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Wiederkehrende Prüfungen

Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß § 7 Abs. 2 und 3 VEXAT
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Wir sorgen für Ihre Gelassenheit

Anlagen müssen funktionieren und sicher sein, besonders in explosionsgefährdeten Bereichen. Denn: Die Auswirkungen von Explosionen sind oft verheerend, im schlimmsten Fall führen sie zu erheblichen Personenschäden und Produktionsausfällen. Als Anlagenbetreiber sind Sie gemäß §7 Abs. 2 und 3 VEXAT dazu verpflichtet, wiederkehrende Prüfungen durch fachkundige Personen durchführen zu lassen und Schutzmaßnahmen an den Stand der Technik anzupassen.

Wir sorgen für ordnungsgemäße Prüfungen und unterstützen Sie bei der Beseitigung von Mängeln, damit Ihre Anlage sicher bleibt und Sie behördlichen Kontrollen gelassen entgegensehen können. Mit unserer Erfahrung und Expertise im Explosionsschutz bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die effektive Umsetzung der erforderlichen Prüfungen und die kontinuierliche Sicherheit Ihrer Anlage.

Unsere Prüfungsleistungen in Ex-Bereichen

  • Prüfung der Gesamtanlage nach den gesetzlich vorgegebenen Fristen
    • längstens alle 12 Monate bei außergewöhnlicher Beanspruchung (z.B. bei starker Verschmutzung, Korrosion durch Chemikalien, Feuchtigkeit, Kälte, Hitze)
    • ansonsten längstens alle 3 Jahre
  • Jährliche Prüfung von Lüftungs- und Absauganlagen
  • Prüfung nach Erweiterung, Ergänzung oder Umbau
  • Durchführung aller relevanten Messungen
  • Erstellung von Prüfberichten und Attesten

Häufige Fragen

  • Die ÖNORM Z2200 legt fest, dass für die Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz eine “geeignete, fachkundige Person” eingesetzt werden muss. Die Norm legt konkrete Anforderungen an die Ausbildung, das Wissen und die Erfahrung des Personals fest, das mit dem Explosionsschutz befasst ist. Dazu gehören jedenfalls Kenntnisse über die relevanten Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien sowie über die technischen Grundlagen und Prinzipien des Explosionsschutzes. Je nach Aufgaben der geeigneten fachkundigen Person müssen weitere Kenntnisse vorhanden sein, wie zB Grundlagen in Physik und Chemie, Kenntnisse über Zoneneinteilung und Zündschutzarten, Dokumentation, Instandhaltung, Messtechnik, etc.

    Für elektrotechnische Abnahmen sind Qualifikationen erforderlich, die über die Anforderungen der ÖNORM Z2200 hinaus gehen. Diese sind in Anhang B der ÖVE/ÖNORM EN 60079-17 festgelegt und reichen von Kenntnissen der Elektrotechnik über spezifische Normenkenntnisse bis zu Kenntnissen der Qualitätssicherung.

  • § 7 VEXAT regelt die Prüfpflichten im Explosionsschutz:

    Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme umfasst die komplette Explosionssicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, müssen vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig von einer geeigneten, fachkundigen Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

    Das Prüfintervall für wiederkehrende Prüfungen beträgt grundsätzlich drei Jahre. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Prüfintervalle wie folgt festgelegt sind:

    • längstens sechs Monate bei Untertagebauarbeiten und im Untertagebergbau,
    • längstens ein Jahr auf Baustellen und im Tagbau,
    • längstens ein Jahr im Fall einer außergewöhnlichen Beanspruchung z.B. durch
      • Feuchtigkeit oder Nässe oder wenn Kondenswasser oder Spritzwasser nicht ausgeschlossen werden kann,
      • Umgebungstemperaturen von weniger als -20°C oder mehr als 40°C,
      • Einwirkung von Säuren, Laugen, Lösemitteln oder deren Dämpfen, die Korrosion bewirken können,
      • direkte Einwirkungen von Witterungseinflüssen,
      • Einwirkung von Staub, der durch die Arbeitsvorgänge entsteht

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Dipl.-Ing. (FH)

Michael Wacha

BSc

Schwerpunkte:
SFK-Betreuung
Explosionsschutz
Maschinensicherheit
Betriebsanlagengenehmigungen
Überprüfungen gem. §82b GewO

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