Betriebsanlagengenehmigungen
Gut beraten, kompetent vertreten
Egal, ob Sie eine Betriebsanlage neu errichten, ändern oder erweitern möchten – um sich rechtssicher aufzustellen, führt meist kein Weg an einem behördlichen Genehmigungsverfahren vorbei. Bei uns finden Sie die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihr Betriebsanlagenprojekt erfolgreich umzusetzen. Als erfahrene Betriebsanlagen-Coaches wissen wir, worauf es im Genehmigungsprozess ankommt. Mit unserem Know-How begleiten wir Sie durch alle Phasen des Projekts.
Als erfolgsorientierte Vermittler und fachlich kompetente Vertreter sorgen wir von Anfang an für eine effektive Kommunikation mit den Behörden. Wir sind vertraut mit den technisch-rechtlichen Rahmenbedingungen und verfügen über ein Netzwerk von Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten. Unser Ziel ist es, rechtliche Schwachstellen zu beseitigen und gesetzliche Spielräume sinnvoll zu nutzen – damit Ihre Anlage schnell und sicher in Betrieb gehen kann!
Der schnellste Weg zum Ziel
…ist immer eine Gerade. Weil bereits der richtige Start ins Verfahren entscheidend sein kann, führen wir Vorgespräche mit Behördenvertretern. Wir klären im Vorhinein die Anforderungen und vermeiden so Umwege, Nachreichungen und Änderungen.
Zuverlässiges Netzwerk
Was wir selbst nicht können, können andere. Oft ist es nötig, Expertise aus anderen Fachbereichen einzuholen. Wir sind bestens vernetzt und scheuen uns nicht, unsere verlässlichen Partner beizuziehen.
Abgabefertige Einreichunterlagen
Professionell aufbereitete, vollständige Einreichunterlagen sind entscheidend für den Erfolg einer Betriebsanlagengenehmigung. Wir übergeben Ihnen die abgabefertigen Dokumente in der erforderlichen Auflage sowie in digitaler Form.
Gefördertes Betriebsanlagen-Coaching
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die WKO unsere Beratungsleistung mit 75 % (bis zu 700,00 €) des Beratungshonorars. Wir informieren Sie gerne!
Langfristige Begleitung
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Koordination und Durchführung der regelmäßigen § 82b-Prüfung Ihrer genehmigten Betriebsanlage.
Ihr Betriebsanlagenprojekt in sicheren Händen
Sie kommen in einem laufenden Verfahren nicht weiter oder wollen Ihr Betriebsanlagenprojekt von Beginn an in professionelle Hände legen? Wir unterstützen Sie gerne:
- beim Ermitteln der Grundlagen und betroffenen Rechtsmaterien
- bei der Analyse der aktuell gültigen Bescheide und beim Erstellen Ihres Betriebsanlagenbuches
- bei Vorgesprächen mit Behörden, Ämtern und Sachverständigen
- bei Bau- und Gewerbeverhandlungen
- beim Erstellen der notwendigen Anträge, Pläne und Sicherheitskonzepte
Häufige Fragen
Genehmigungspflichtig ist sowohl die Errichtung als auch die Inbetriebnahme und wesentliche Änderung
einer Betriebsanlage. Die Genehmigungspflicht gilt für alle Betriebsanlagen, von denen eine der folgenden Auswirkungen ausgehen kann:- Belästigung der Nachbarschaft durch Emission wie z.B. Lärm, Geruch, Staub, Erschütterungen
- Gefahren für Betriebsinhabende, Kund:innen, Gäste und in der Nachbarschaft lebende Personen
- Gefahren für das Eigentum der in der Nachbarschaft lebenden Personen
- Verschmutzung von Gewässern (z.B. Grundwasser)
- Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs (z.B. durch Lieferantenzu- und –abfahrt)
- Störung der Religionsausübung, des Schulunterrichtes oder einer Kur- und Krankenanstalt
Es ist nicht erforderlich, dass eine tatsächliche Gefährdung oder Belästigung vorliegt. Bereits die theoretische Möglichkeit einer Gefahr oder Störung macht eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.
Nur wenn von vornherein keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, ist keine Genehmigung für die Betriebsanlage erforderlich. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in der Genehmigungsfreistellungsverordnung festgelegt. Viele ungefährliche Kleinanlagen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wie Büros, Einzelhandelsbetriebe, Lager oder Friseurbetriebe sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Es ist jedoch weiterhin das entsprechende Baurecht der jeweiligen Bundesländer sowie der Arbeitnehmerschutz zu beachten, wenn Arbeitskräfte beschäftigt werden sollen.
Neben der gewerberechtlichen Genehmigung von Betriebsanlagen können weitere Bewilligungen erforderlich sein, zB im Rahmen des Naturschutzes, des Wasserrechts, des Baurechts oder des Forstrechts, etc.
Unternehmen müssen regelmäßig ihre Betriebsanlagen überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie den Genehmigungsbescheiden und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für Anlagen, die im ordentlichen Verfahren genehmigt wurden, erfolgt diese Überprüfung alle fünf Jahre, während für im vereinfachten Verfahren genehmigte Anlagen ein Intervall von sechs Jahren gilt. Die Überprüfung kann entweder vom Unternehmen selbst oder von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Als Nachweis für die durchgeführte Überprüfung muss im Betrieb eine Prüfbescheinigung vorhanden sein.