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Betriebsanlagen­genehmigungen

Sie planen eine neue Betriebsanlage oder Änderungen an bestehenden Anlagen? Wir begleiten Sie durch den Genehmigungsprozess - von der Idee bis zum Bescheid.
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Gut beraten, kompetent vertreten

Egal, ob Sie eine Betriebsanlage neu errichten, ändern oder erweitern möchten – um sich rechtssicher aufzustellen, führt meist kein Weg an einem behördlichen Genehmigungsverfahren vorbei. Bei uns finden Sie die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihr Betriebsanlagenprojekt erfolgreich umzusetzen. Als erfahrene Betriebsanlagen-Coaches wissen wir, worauf es im Genehmigungsprozess ankommt. Mit unserem Know-How begleiten wir Sie durch alle Phasen des Projekts.

Als erfolgsorientierte Vermittler und fachlich kompetente Vertreter sorgen wir von Anfang an für eine effektive Kommunikation mit den Behörden. Wir sind vertraut mit den technisch-rechtlichen Rahmenbedingungen und verfügen über ein Netzwerk von Spezialisten aus verschiedenen Fachgebieten. Unser Ziel ist es, rechtliche Schwachstellen zu beseitigen und gesetzliche Spielräume sinnvoll zu nutzen – damit Ihre Anlage schnell und sicher in Betrieb gehen kann!

Ihr Betriebsanlagenprojekt in sicheren Händen

Sie kommen in einem laufenden Verfahren nicht weiter oder wollen Ihr Betriebsanlagenprojekt von Beginn an in professionelle Hände legen? Wir unterstützen Sie gerne:

  • beim Ermitteln der Grundlagen und betroffenen Rechtsmaterien
  • bei der Analyse der aktuell gültigen Bescheide und beim Erstellen Ihres Betriebsanlagenbuches
  • bei Vorgesprächen mit Behörden, Ämtern und Sachverständigen
  • bei Bau- und Gewerbeverhandlungen
  • beim Erstellen der notwendigen Anträge, Pläne und Sicherheitskonzepte

Häufige Fragen

  • Genehmigungspflichtig ist sowohl die Errichtung als auch die Inbetriebnahme und wesentliche Änderung
    einer Betriebsanlage. Die Genehmigungspflicht gilt für alle Betriebsanlagen, von denen eine der folgenden Auswirkungen ausgehen kann:

    • Belästigung der Nachbarschaft durch Emission wie z.B. Lärm, Geruch, Staub, Erschütterungen
    • Gefahren für Betriebsinhabende, Kund:innen, Gäste und in der Nachbarschaft lebende Personen
    • Gefahren für das Eigentum der in der Nachbarschaft lebenden Personen
    • Verschmutzung von Gewässern (z.B. Grundwasser)
    • Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs (z.B. durch Lieferantenzu- und –abfahrt)
    • Störung der Religionsausübung, des Schulunterrichtes oder einer Kur- und Krankenanstalt

    Es ist nicht erforderlich, dass eine tatsächliche Gefährdung oder Belästigung vorliegt. Bereits die theoretische Möglichkeit einer Gefahr oder Störung macht eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.

    Nur wenn von vornherein keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, ist keine Genehmigung für die Betriebsanlage erforderlich. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in der Genehmigungsfreistellungsverordnung festgelegt. Viele ungefährliche Kleinanlagen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wie Büros, Einzelhandelsbetriebe, Lager oder Friseurbetriebe sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Es ist jedoch weiterhin das entsprechende Baurecht der jeweiligen Bundesländer sowie der Arbeitnehmerschutz zu beachten, wenn Arbeitskräfte beschäftigt werden sollen.

  • Neben der gewerberechtlichen Genehmigung von Betriebsanlagen können weitere Bewilligungen erforderlich sein, zB im Rahmen des Naturschutzes, des Wasserrechts, des Baurechts oder des Forstrechts, etc.

  • Unternehmen müssen regelmäßig ihre Betriebsanlagen überprüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie den Genehmigungsbescheiden und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für Anlagen, die im ordentlichen Verfahren genehmigt wurden, erfolgt diese Überprüfung alle fünf Jahre, während für im vereinfachten Verfahren genehmigte Anlagen ein Intervall von sechs Jahren gilt. Die Überprüfung kann entweder vom Unternehmen selbst oder von fachkundigem Personal durchgeführt werden.

    Als Nachweis für die durchgeführte Überprüfung muss im Betrieb eine Prüfbescheinigung vorhanden sein.

Interessiert? Ich bin gerne für Sie da!

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Dipl.-Ing. (FH)

Michael Wacha

BSc

Schwerpunkte:
SFK-Betreuung
Explosionsschutz
Maschinensicherheit
Betriebsanlagengenehmigungen
Überprüfungen gem. §82b GewO

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