Icon Beurteilung Altmaschinen, Zahnrad mit Häkchen

Beurteilung von alten Maschinen nach AM-VO

Maximieren Sie die Nutzungsdauer Ihrer alten Maschinen: Rechtskonforme Beurteilung und Mängelbeseitigung gemäß Arbeitsmittelverordnung
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Bewertung von Altmaschinen

Ihre Maschinen sind schon in die Jahre gekommen und leisten immer noch gute Dienste? Auch wenn sicherheitstechnische Standards bei alten Maschinen oft niedriger ausfallen als bei neuen, heißt das nicht unbedingt, dass Sie Ihre alten Maschinen nicht mehr betreiben dürfen. Möglicherweise ergibt sich aber aus der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) eine Nachrüstpflicht.

Abschnitt 4 der AM-VO definiert Beschaffenheitsanforderungen für Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden. Wir überprüfen, ob Ihre Maschinen diese Anforderungen erfüllen und helfen Ihnen bei der Beseitigung eventueller Mängel. Unser Ziel: Ihnen eine möglichst lange, rechtskonforme Nutzung zu ermöglichen.

Unsere Leistungen rund um die Beurteilung von Altmaschinen

  • Beurteilung Ihrer Altmaschinen auf Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen gemäß Abschnitt 4 der AM-VO
  • Erstellung der Evaluierung und Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken
  • Unterstützung bei der Umsetzung festgelegter Maßnahmen
  • Aufnahme der Maßnahmen in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Häufige Fragen

  • Die AM-VO ist eine Verordnung des österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und beinhaltet die Vorschriften zur Benutzung und Beschaffung von Arbeitsmitteln. Sie regelt u.a. Prüfpflichten, Wartungen, Anforderungen an die Beschaffenheit und Regelungen zur Benutzung von Arbeitsmitteln.

  • Abschnitt 4 der AM-VO regelt Anforderungen an die Beschaffenheit von “alten” Arbeitsmittel und für Arbeitsmittel, für die keine Inverkehrbringervorschrift gilt. Die Beurteilungspflicht gemäß AM-VO betrifft insbesondere Maschinen, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden und keine CE-Kennzeichnung besitzen. Diese Maschinen müssen auf ihre Sicherheit und Rechtskonformität überprüft werden.

  • Die Beurteilung von alten Maschinen gemäß AM-VO beinhaltet die Überprüfung der Maschinen auf ihre Einhaltung der festgelegten Beschaffenheitsanforderungen. Dabei werden Aspekte wie Konstruktion, Schutzmaßnahmen, Ergonomie, Wartung und Instandhaltung sowie Sicherheitsdokumentation berücksichtigt. Ziel ist es, eventuelle Mängel zu identifizieren und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festzulegen.

Interessiert? Ich bin gerne für Sie da!

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Dipl.-Ing. (FH)

Michael Wacha

BSc

Schwerpunkte:
SFK-Betreuung
Explosionsschutz
Maschinensicherheit
Betriebsanlagengenehmigungen
Überprüfungen gem. §82b GewO

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