Beurteilung von alten Maschinen nach AM-VO
Bewertung von Altmaschinen
Ihre Maschinen sind schon in die Jahre gekommen und leisten immer noch gute Dienste? Auch wenn sicherheitstechnische Standards bei alten Maschinen oft niedriger ausfallen als bei neuen, heißt das nicht unbedingt, dass Sie Ihre alten Maschinen nicht mehr betreiben dürfen. Möglicherweise ergibt sich aber aus der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) eine Nachrüstpflicht.
Abschnitt 4 der AM-VO definiert Beschaffenheitsanforderungen für Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden. Wir überprüfen, ob Ihre Maschinen diese Anforderungen erfüllen und helfen Ihnen bei der Beseitigung eventueller Mängel. Unser Ziel: Ihnen eine möglichst lange, rechtskonforme Nutzung zu ermöglichen.
Weniger Unfälle und Betriebsstörungen, längere Nutzungsdauer
Im Rahmen der Prüfung verbessern wir Sicherheitseinrichtungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsprozesse – damit Ihre Maschinen noch lange sicher und störungsfrei laufen.
Rechtssicherheit
Erfüllt Ihre Altmaschine alle vorgeschriebenen Mindeststandards, ist ein sicherer Betrieb in der Praxis möglich. Eine lückenlose Dokumentation der Beurteilung sorgt zusätzlich für Ihre Rechtssicherheit.
Unsere Leistungen rund um die Beurteilung von Altmaschinen
- Beurteilung Ihrer Altmaschinen auf Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen gemäß Abschnitt 4 der AM-VO
- Erstellung der Evaluierung und Gefährdungsbeurteilung
- Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken
- Unterstützung bei der Umsetzung festgelegter Maßnahmen
- Aufnahme der Maßnahmen in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Häufige Fragen
Die AM-VO ist eine Verordnung des österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und beinhaltet die Vorschriften zur Benutzung und Beschaffung von Arbeitsmitteln. Sie regelt u.a. Prüfpflichten, Wartungen, Anforderungen an die Beschaffenheit und Regelungen zur Benutzung von Arbeitsmitteln.
Abschnitt 4 der AM-VO regelt Anforderungen an die Beschaffenheit von “alten” Arbeitsmittel und für Arbeitsmittel, für die keine Inverkehrbringervorschrift gilt. Die Beurteilungspflicht gemäß AM-VO betrifft insbesondere Maschinen, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden und keine CE-Kennzeichnung besitzen. Diese Maschinen müssen auf ihre Sicherheit und Rechtskonformität überprüft werden.
Die Beurteilung von alten Maschinen gemäß AM-VO beinhaltet die Überprüfung der Maschinen auf ihre Einhaltung der festgelegten Beschaffenheitsanforderungen. Dabei werden Aspekte wie Konstruktion, Schutzmaßnahmen, Ergonomie, Wartung und Instandhaltung sowie Sicherheitsdokumentation berücksichtigt. Ziel ist es, eventuelle Mängel zu identifizieren und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festzulegen.